Grundpflege: Definition und häufige Fragen

Fachbeitrag von
Luca Holzer
22. September 2025
Ansprechpartner*in

Luca Holzer
08024 / 90 266 0
[email protected]

Das Wichtigste zur Grundpflege im Überblick

  • Grundpflege unterstützt Menschen, die alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig schaffen.
  • Sie umfasst Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Krankenbeobachtung
  • Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegekasse (SGB XI), bei kurzfristigem Bedarf nach Arztverordnung die Krankenkasse (SGB V).
  • Grundpflege unterscheidet sich von der Behandlungspflege, die medizinische Leistungen wie Wundversorgung umfasst.

Definition Grundpflege

Die Grundpflegeauch Direkte Pflege genannt, unterstützt Menschen, die alltägliche Dinge nicht alleine bewältigen können. Die Grundpflege wird von einem pflegenden Angehörigen, einem Pflegedienst oder Pflegekräften durchgeführt und hat das Ziel, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Wichtiger Unterschied:

Behandlungspflege beinhaltet medizinisch-therapeutische Leistungen. Grundpflege hilft bei alltäglichen, regelmäßig anfallenden Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.

Zur Grundpflege gehören also beispielsweise:

Zur Behandlungspflege gehören hingegen zum Beispiel:

Wer erhält Grundpflege?

Man unterscheidet zwischen Grundpflege aufgrund einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit (SGB XI) und von einem Arzt oder einer Ärztin verordnete Grundpflege z.B. aufgrund einer Operation oder eines Unfalls (SGB V).

Unser Angebot

Ambulanter Pflegedienst in Holzkirchen und Umgebung

Wir arbeiten nach dem Leitsatz, dass gute Pflege mit einem hochqualifizierten Team anfängt und immer die maximale Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zum Ziel hat. Und wo könnte das besser gelingen als in den eigenen vier Wänden?

Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz in Otterfing

Zwei Drittel aller Demenzkranken wohnen zu Hause. Für die pflegenden Angehörigen bedeutet das über viele Jahre eine körperliche und psychische Belastung. Unsere teilstationäre Tagespflege dient der Entlastung und kann den Verbleib in der eigenen häuslichen Umgebung verlängern.

Grundpflege bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit (SGB XI)

Liegt eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 vor, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Grundpflege. Diese übernimmt (unter bestimmten Voraussetzungen) die Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich die Höhe der finanziellen Leistungen der Pflegekasse, die für die Grundpflege verwendet werden können.

Bei Pflegegrad 1 steht für die Pflege der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zur Verfügung. Erfolgt die Grundpflege durch pflegende Angehörige, erhält die pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, das sie an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann. Übernimmt ein Pflegedienst die Grundpflege, erhält die pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen. Auch eine Kombination ist möglich.

  • Grundlage: Pflegeversicherung
  • Anspruch: Bei anerkanntemPflegegra
  • Ziel: Langfristige Unterstützung im Alltag
  • Beispiele: Körperpflege, Ernährung, Mobilität

Häusliche Krankenpflege (SGB V)

Benötigt jemand vorübergehend Pflege, zum Beispiel während einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder einer Operation, kann der Arzt oder die Ärztin Häusliche Krankenpflege nach SGB V verschreiben, die von der Krankenversicherung bezahlt wird. Die häusliche Krankenpflege beinhaltet neben der Grundpflege auch Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen) und hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Müll entsorgen).

  • Grundlage: Krankenversicherung
  • Anspruch: Nach ärztlicher Verordnung
  • Ziel: Medizinische Versorgung und Genesung
  • Beispiele: Körperpflege, Wundversorgung, Einkaufen

Was ist Grundpflege genau?

Die Grundpflege auf Grundlage des SGB XI umfasst Maßnahmen aus den Bereichen Körperpflege, An- und Ausziehen, Ernährung, Mobilität, Toilettengänge und Krankenbeobachtung.

Leistungen der Grundpflege im Überblick

Körperpflege

Die Körperpflege ist oft ein zentraler Bestandteil der Grundpflege und berührt den sehr persönlichen Intimbereich der pflegebedürftigen Person. Sie erfordert daher besonderes Feingefühl und Rücksicht. Typische Aufgaben sind unter anderem:

Hygiene

  • Waschen, Duschen oder Baden des ganzen Körpers oder einzelner Körperteile
  • Hautpflege, Gesichtspflege, Eincremen
  • Zahnpflege, Mundhygiene, Reinigen von Zahnprothesen
  • Kämmen, Haarwäsche, Föhnen, Pflegen der Haare, Anbringen von Haarersatz
  • Rasieren
  • Nagelpflege (Finger- und Fußnägel, soweit nicht medizinisch notwendig)

 

Toilette

  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Wechseln und Entsorgen von Inkontinenzmaterial
  • Intimhygiene
  • Kontinenztraining
  • Reinigung von Harnröhrenkathetern und Wechsel des Katheterbeutels
  • Versorgung und Pflege von künstlichen Ausgängen
  • Entleeren und Reinigen von Toilettenstühlen
  • Entleeren oder Wechseln von Urinbeuteln

Die Grundpflege umfasst Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme. Die Zubereitung von Mahlzeiten und Einkaufen hingegen zählt zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Typische Leistungen der Grundpflege sind unter anderem:

  • Zerkleinerung der Nahrung in mundgerechte Stücke und Entfernung potentiell gefährlicher Bestandteile (z.B. Knochen)
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme über Sonden und deren Reinigung

Die Mobilität ist ein zentraler Bestandteil der Grundpflege und beeinflusst die Lebensqualität entscheidend. Die Grundpflege umfasst jedoch kein Spazierengehen oder Einkaufen. Das fällt in den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Typische Leistungen der Grundpflege sind unter anderem:

Bewegung

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe beim Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen und Treppensteigen
  • Unterstützung beim Umsetzen, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl
  • Anlegen von Prothesen, Orthesen, Stützkorsetts oder Ähnlichem
  • Unterstützung bei Verlassen des Hauses z.B. für Arzt- oder Therapiebesuche
  • Assistenz bei allgemeinen Bewegungsübungen
An- und Ausziehen
  • Hilfe bei der Entnahme der Kleidungsstücke aus dem Schrank und Vorbereitung der Kleidung
  • Auswahl geeigneter Kleidung
  • Unterstützung beim An- und Ausziehen
  • Anlegen von Prothesen, Orthesen, Stützkorsetts oder anderen orthopädischen Hilfsmitteln
 

Zur Grundpflege gehört auch, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit bestimmte Erkrankungen oder Folgeprobleme gar nicht entstehen. Diese sind unter anderem:

  • Dekubitusprophylaxe (Vermeidung von Druckgeschwüren) durch Lagerung
  • Weitere pflegerische Prophylaxe (Vorbeugung von z.B. Thrombosen, Kontrakturen, Zahnerkrankungen, Pilzerkrankungen, Stürzen, Mangelernährung u.Ä.)
  • Vorsorge von Infekten (z.B. Lungenentzündung)
 

Große und kleine Grundpflege: Der Unterschied

Ambulante Pflegedienste bieten oft Pakete mit kleiner oder großer Grundpflege, Grundpflege im Bett oder Grundpflege am Waschbecken. Die Pakete sind nicht genau definiert, sie unterscheiden sich jedoch im Umfang und Aufwand der durchgeführten Leistungen – vor allem im Bereich der Körperpflege. Die kleine Grundpflege umfasst zum Beispiel meist eine Teilwaschung von Gesicht oder Intimbereich. Die große Grundpflege umfasst hingegen häufig eine Ganzkörperwäsche. Fragen Sie bei Bedarf den Pflegedienst, welche Leistungen die einzelnen Pakete beinhalten.

FAQ: Heufig gestellte FRagen zur Grundpflege

Was ist Grundpflege?
Grundpflege ist die pflegerische Basisversorgung für Menschen, die alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen können.
  • SGB XI: Bei dauerhaftem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten.
  • SGB V: Bei kurzfristigem Bedarf (z. B. nach OP oder Unfall) zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung.
Grundpflege unterstützt im Alltag, Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe.
Grundpflege umfasst persönliche Pflege und Mobilitätshilfen. Hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet Tätigkeiten wie Kochen, Putzen oder Einkaufen.
Der Unterschied liegt im Umfang der Leistungen.
  • Kleine Grundpflege: z.B. Teilwaschung, Unterstützung bei einzelnen Aufgaben.
  • Große Grundpflege: z.B. Ganzkörperpflege, umfassende Hilfen bei mehreren Bereichen.
Ja. Grundpflege wird meist im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste erbracht.
Nein. Auch Angehörige oder andere private Pflegepersonen wie Freunde oder Nachbarn können die Grundpflege übernehmen. Die pflegebedürftige Person erhält dann Pflegegeld, das sie an die pflegende Person weitergeben kann.
Die Häufigkeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf und dem vereinbarten Pflegeumfang.

Quellen und weiterführende Links

  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/grundpflege.html
  • https://www.pflege.de/altenpflege/grundpflege/
  • https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun.html

Besuchen Sie uns auf Instagram

Neben Informationen rund um das Thema Pflege erhalten Sie spannende Einblicke in unsere Tagesbetreuung, unseren ambulanten Dienst und unser Team.
Wir freuen uns auf Sie!