Tagesbetreuungen für Senioren spielen eine wichtige Rolle in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Auf der einen Seite stellen solche Einrichtungen für pflegenden Angehörigen eine enorme Entlastung im Alltag dar. Auf der anderen Seite profitieren die Pflegebedürftigen von einer professionellen Betreuung und Pflege durch geschultes Personal – und können außerhalb der Betreuungszeiten in ihrem gewohnten Wohnumfeld leben. Eine Tagesbetreuung für Senioren ist damit eine tolle Entlastungsmöglichkeit ohne den Stressfaktor, den ein Umzug ins Pflegeheim mit sich bringt.
Viele Pflegenden fürchten sich jedoch vor den Kosten, die eine professionelle Betreuung und Pflege – zum Beispiel in Form einer Tagespflege – mit sich bringt. Was viele nicht wissen ist jedoch, dass die Pflegekasse einen Großteil der Kosten für eine Tagesbetreuung übernimmt – ohne dass Leistungskürzungen an anderer Stelle zu befürchten sind! Wir möchten deshalb heute klären, welche Kosten bei der Tagesbetreuung von Senioren in einer Tagespflege entstehen und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.
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Kosten einer Tagesbetreuung für Senioren
Pflegebedingten Aufwendungen:
- Grundbetreuung: 40 bis 100 Euro pro Tag (je nach Pflegegrad)
- Transportkosten: 5 bis 20 Euro pro Tag
Eigenanteil:
- Verpflegung: 5 bis 10 Euro pro Tag
- Unterkunftskosten: 5 bis 15 Euro am Tag
- Investitionskosten: 5 bis 20 Euro am Tag
Beispiel: Unsere Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz im Kostenüberblick
Pflegebedingte Aufwendungen:
- Pflegegrad 1: 32,26 €
- Pflegegrad 2: 42,14 €
- Pflegegrad 3: 46,38 €
- Pflegegrad 4: 52,11 €
- Pflegegrad 5: 59,96 €
- + Ausbildungsumlage: 3,49 €
- + Betreuungszuschlag: 7,51 €
- Fahrdienst (pro km): 1,37 €
Eigenanteil:
- Investitionskosten: 12,98 €
- Unterkunft & Verpflegung: 11,66 €
Alle Preise beziehen sich auf einen Tag in unserer Tagesbetreuung.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Tagesbetreuung
Leistungen der Pflegekasse
Höhe der Leistung:
- Pflegegrad 1 *
- Pflegegrad 2: 721 Euro
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro
* Pro Monat bis zu 131 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Die Pflegekasse übernimmt bei der Tagespflege die sogenannten pflegebedingten Aufwendungen. Hierzu zählen die Aufwendungen für die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege sowie die notwendigen Fahrtkosten von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Selbst zu bezahlen ist der Eigenanteil, der sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und den sogenannten Investitionskosten zusammensetzt. Auch, falls die Betreuungs- und Pflegekosten über den Höchstbetrag hinausgehen, müssen Sie diese selbst bezahlen. Hierfür bekommen Sie eine Rechnung von der Einrichtung.
Tipp: Falls Sie Ihren Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro noch nicht anders genutzt haben, können Sie diesen für den Eigenanteil verwenden.
Die monatlichen Höchstbeträge variieren je nach Pflegegrad und sind zweckgebunden. Das bedeutet, dass sie ausschließlich für die Tages- beziehungsweise Nachtpflege genutzt werden können.
Wichtig
Entlastungsbetrag
Rechenbeispiel
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 besucht drei Mal die Woche die Tagesbetreuung von SOPHIA in Otterfing und nutzt den Fahrdienst zur Einrichtung und zurück (5 Kilometer pro Strecke).
- Grundbetreuung: 46,38 Euro pro Tag + 3,49 € Euro pro Tag für Ausbildungsumlage und 7,51 € Betreuungszuschlag → 688,56 Euro monatlich
- Transportkosten: 1,37 € pro Kilometer, 10 Kilometer pro Tag → 164,40 Euro monatlich
- Verpflegung und Unterkunftskosten: 11,66 Euro pro Tag → 139,92 Euro monatlich
- Investitionskosten: 12,98 Euro pro Tag → 155,76 Euro monatlich
Somit ergeben sich insgesamt Kosten von 892,96 Euro für Betreuung und Transport, die von der Pflegekasse in vollem Umfang übernommen werden. Der Eigenanteil liegt bei 295,68 Euro, jedoch wird für diesen der Entlastungsbetrag von 131 Euro verwendet. Somit reduzieren sich die Selbstkosten für die Tagespflege auf 164,68 Euro pro Monat.
Verhinderungspflege
Sozialhilfe und Härtefallregelungen
Personen mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung – die sogenannte „Hilfe zur Pflege” – durch das Sozialamt erhalten. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Hierfür müssen Sie Ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen: Das Vermögen darf für Alleinstehende 10.000 Euro und für Eheleute 20.000 Euro nicht überschreiten.